Stand und Geschehnisse zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland
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Die Union im Bundestag sieht Regelungsbedarf bei Medizinalcannabis und fordert, dass die Versorgung von Patienten mit hochreinen Cannabisarzneimitteln auch bei einer möglichen Freigabe von Cannabis für den Genussmittellmarkt sichergestellt wird. Die Abgeordneten befürchten, dass Produzenten von Medizinalcannabis bei einer hohen Nachfrage und niedrigeren Qualitätsanforderungen vorrangig den Genussmittelmarkt bedienen werden. Zudem fordern sie ein geeignetes System zur Zertifizierung und Klassifizierung von Medizinalcannabis und eine Stärkung der Therapiehoheit der Ärzte bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis.
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Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis veröffentlicht. Das Ziel ist es, den Schutz von Jugendlichen zu gewährleisten und den illegalen Markt zu bekämpfen. Es soll ein staatlich kontrolliertes Abgabesystem für Cannabisprodukte eingerichtet werden, das auf eine qualitätsgesicherte, standardisierte und risikoarme Abgabe von Cannabisprodukten ausgerichtet ist. Die Kriterien für den Erwerb und die Abgabe sollen streng geregelt werden, um eine Missbrauchsgefahr zu minimieren. Derzeit befindet sich das Eckpunktepapier noch in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien.
Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung
- Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
- Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
- Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht.
- Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
- Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
- Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen.
- Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
- Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
- Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
- Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
- Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt
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Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages könnte eine geplante Legalisierung von Cannabis durch die aktuelle Ampelkoalition gegen EU-Recht verstoßen. Der EU-Rahmenbeschluss von 2004 verbietet Mitgliedsstaaten das Anbieten, Verkaufen und Herstellen von Drogen, einschließlich Cannabis, und verlangt die Verfolgung mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen. Deutschland ist auch durch das Schengen-Protokoll verpflichtet, den Verkauf und die Ausfuhr von Betäubungsmitteln wie Cannabis zu unterbinden. Die Niederlande werden nicht als Vorbild betrachtet, da Cannabis-Anbau, -Verkauf und -Besitz immer noch illegal sind, obwohl der Besitz kleinerer Mengen de facto entkriminalisiert ist.
Anzumerken ist, dass die Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger angefertigt wurde. Die CSU ist dafür bekannt jedwede Besserstellung anderer Drogen (neben Alkohol und Tabak) zu verhindern. Portugal hat beispielsweise jede Droge entkriminalisiert und die strafrechtliche Verfolgung des Privatkonsums eingestellt. Damit würde Portugal bereits seit einiger Zeit gegen EU-Recht verstoßen, wenn der Auslegung der CSU gefolgt wird.
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[FAZ] Cannabis-Legalisierung könnte gegen EU-Recht verstoßen
Die regierende Ampel-Koalition (SPD, FDP und Grünen) hat den Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 - 2025 vorgestellt. Darin verständigen sich alle drei Parteien auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizensierten Geschäften. Ferner soll das Drugchecking ermöglicht werden und eine verstärkte Aufklärung zur Alkohol- und Nikotinprävention stattfinden.
Vgl. Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit", Drogenpolitik, S. 86
Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.
Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.
- Quellen und weitere Informationen
Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit"